Bielefeld. Nach der Aussetzung aller Gottesdienste über die Osterfeiertage beginnen die Präsenzgottesdienste mit Gemeinde im Kirchenbezirk Bielefeld wieder an diesem Sonntag, 25. April 2021.
Aufgrund zentraler Vorgaben waren die Gottesdienste in den neuapostolischen Kirchengemeinden über die Ostertage ausgesetzt worden. Nunmehr hat die Kirchenleitung ein von Inzidenzwerten abhängiges Stufenmodell entwickelt und auf ihrer Homepage vorgestellt, danach sollen sich die örtlichen Gottesdienstangebote richten.
Für den Kirchenbezirk Bielefeld haben die Bezirks- und Gemeindeleiter in einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz festgelegt, dass die Ortsgemeinden im Kirchenbezirk ab dem 25. April wieder die Präsenzgottesdienste aufnehmen, da es aus dem Kreis der Gemeindemitglieder einen entsprechenden Nachfragebedarf gibt. Um die Infektionsgefahr noch weiter zu reduzieren, sind in allen Gemeinden die Teilnahmemöglichkeiten nochmals erheblich reduziert worden.
Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist bei den jeweiligen Gemeindeleitungen unbedingt erforderlich. Das strenge Hygienekonzept ist zu beachten, das gilt insbesondere für die Handdesinfektion, die Abstandspflicht innerhalb und außerhalb des Kirchengebäudes und die Pflicht eine medizinische oder FFP2-Maske durchgängig auf dem Kirchengelände und im Kirchengebäude zu tragen.
Onlinegottesdienste ergänzen das Angebot
Aufgrund der eingeschränkten Teilnahmekapazität und der hohen Nachfrage bieten nahezu alle Ortsgemeinden ihre Gottesdienste auch als Onlinestream an. Diese Gottesdienstübertragungen haben nicht-öffentlichen Charakter, deshalb sind Anmeldungen bei den jeweiligen Gemeindeleitungen erforderlich.
Zusätzlich bietet die Gebietskirche West sonntags und mittwochs Onlinegottesdienste aus wechselnden Gemeinden an. Eine vorherige Anmeldung ist hier nicht erforderlich. Das Angebot ist unter NAK.TV zu finden.
Keine Gottesdienste bei Inzidenz-Grenzwertüberschreitungen
Sollten die Grenzwerte des zentralen Stufenmodells überschritten werden, werden die Gottesdienste in der jeweiligen Ortsgemeinde übergangsweise ausgesetzt. Damit entfallen dann auch die Onlineübertragungen aus den entsprechenden Gemeinden.
22. April 2021
Text:
R.M.
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