Heute, am 14.03.2020 hat Achim Wilmsmeier, Bügermeister der Stadt Bad Oeynhausen, eine Allgemeinverfügung zum Verbot öffentlicher Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus erlassen.
Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 30.04.2020. Dies bedeutet, dass bis auf weiteres in der Kirche Bad Oeynhausen ab SOFORT weder Gottesdienste noch Unterrichte angeboten werden können.
Bezirksapostel Rainer Storck wird am Sonntag, 15. März 2020, einen Gottesdienst im Feierraum der Verwaltung in Dortmund halten, der live auf Youtube auf dem kircheneigenen Youtube-Kanal miterlebt werden kann. Erreichbar ist der Kanal unter: https://www.youtube.com/user/neuapostolisch
Eine Übertragung per Telefon wird ebenfalls angeboten. Über die Rufnummer 069-710445671 ist der Empfang möglich. Eine PIN-Eingabe ist hier nicht notwendig.
Weitere Details zu dem Gottesdienst am 15.03.2020 finden Sie hier.
Den originalen Wortlaut der Allgemeinverfügung der Stadt Bad Oeynhausen finden Sie hier.
Ergänzung vom 14.03.2020 - 20:41 Uhr:
Vor weinigen Minuten teilte Bezirksapostel Rainer Storck in einer Eilmeldung mit, dass alle Gottesdienste in der Gebietskirche Westdeutschland am 15.03.2020 ausfallen. Den Inhalt dieser Meldung finden Sie auf der offiziellen Webseite der NAK-WEST.
Der oben beschriebene, zentrale Videogottesdienst findet wie geplant statt.
Wir werden so gut und aktuell wie möglich an dieser Stelle weiter informieren!
14. März 2020
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